Montag, 18. November 2019

Berechnung der Vorabpauschale bei Fonds und ETF

 

In meinem GitHub-Repository ist nun ein kleines Programm zur Berechnung der Vorabpauschale und der Bemessungsgrundlage bei der Kapitalertragssteuer nach dem „neuen“ Investmentsteuergesetz von 2018 verfügbar.  

Wichtiger Hinweis
Ich bin kein Steuerberater. Alle Ergebnisse dieser Routine und alle angegebenen Informationen sind unverbindlich und ohne Gewähr. Jegliche Haftung meinerseits ist ausgeschlossen.

Das Programm befasst sich mit einem sehr eng gefassten aber wahrscheinlich recht häufig vorkommenden Aspekt, nämlich der Vorabpauschale und der Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer bei Fonds und ETF, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2018 erworben wurden. Bei älteren Fonds/ETF gibt es bei der Berechnung des Gewinns weitere Regelungen, die nicht Gegenstand dieses Programms sind.

Worum geht es?

Die Vorabpauschale kann als Steuer auf Buchgewinne beschrieben werden, fällt also auch dann an, wenn kein Geld vom Fonds zum Anleger geflossen ist.

Wenn man Fonds/ETF bei einer inländischen Bank kauft und verkauft, werden alle Berechnungen und Abzüge von der Bank vorgenommen. Die Bank bucht die Steuer automatisch von Ihrem Konto ab und kann ggf. Teile der Wertpapiere verkaufen, wenn sie nicht anders an Ihr Geld kommt. Um Überraschungen zu vermeiden, sollte man die Vorabpauschale im Auge behalten.

Grundsätzlich versteuern muss man das, was der Fonds ausschüttet, und den Kursgewinn, den man zum Schluss (hoffentlich) mit dem Verkauf macht. Dazwischen fällt u.U. die Vorabpauschale dann an, wenn der Kurswert des Fonds steigt. Teile dieser Kursgewinne müssen versteuert werden, können dann aber beim Verkauf abgezogen werden. Man bezahlt also nicht mehr Steuer, sondern nur früher (vorab).

Zweck des Programms


Das Programm berechnet die Vorabpauschale und die Bemessungsgrundlage auf der Grundlage einer geringen Anzahl von Parametern, die dem Anleger bekannt sind (oder sein müssten).

Die eigentliche Routine ist in eine separate Datei ausgelagert und kann auch von anderen Programmen eingebunden werden. Ein Großteil des restlichen Programms dient zum Einlesen der Daten und zur Ausgabe der Ergebnisse.

Die Routine ist das Ergebnis einer längeren Internetrecherche und implementiert die bei der Mehrzahl der Quellen beschriebene Vorgehensweise. Dass sich nicht alle Quellen völlig einig sind und teilweise auch zu anderen Ergebnissen kommen, ist natürlich ernüchternd. Falls Sie also Fehler finden, wäre ich für einen Hinweis dankbar.

Beschreibung der Ergebnisse

Die Vorabpauschale besteuert einen „fiktiven“ Kursgewinn, falls dieser nicht durch die Höhe der Ausschüttungen überschritten wird, und auch nur dann, wenn überhaupt ein Kursgewinn aufgetreten ist.

Um welche Beträge geht es?

Grundlage ist zunächst der Basisertrag. Er berechnet sich aus

Wert * Basiszins * 0,7

Der Basiszins ist eine Prozentzahl, die jährlich vom Bundesfinanzministerium bekanntgegeben wird. Sie beträgt für 2018 0,87%, für 2019 0,52%, für 2020 0,07% und für 2021 0,00%.

Somit errechnet sich der Basisertrag für 2019 für einen Wert von 10.000 € mit:

10.000 € * 0,52 / 100 * 0,7 = 36,40 €

Dies ist der maximal Wert, der sich ggf. noch um Ausschüttungen reduziert, und die sog. Vorabpauschale bildet*.

Zu dieser Vorabpauschale werden die Ausschüttungen wieder addiert, weil beide Teile versteuert werden müssen. Falls der Fonds nicht ausschüttend (thesaurierend) ist, bleibt es also bei diesem Maximalwert.

Von der Summe wird bei Aktienfonds/-ETF noch die sog. Teilfreistellung von 30% abgezogen. Das ergibt die sog. Bemessungsgrundlage:

36,40 € * (100% - 30%) = 25,48 €


Dagegen wird der Sparerfreibetrag von derzeit 801€ (1602 € für gemeinsam veranlagte Verheiratete/Lebenspartner) aufgerechnet - entweder in Form eines Freistellungsauftrags oder später bei der Steuererklärung.

Die Bemessungsgrundlage wird dann noch mit dem Kapitalsteuersatz von zurzeit max. 26,375% (25% + 5,5% Solidaritätszuschlag) multipliziert. Man erhält die tatsächlich zu zahlende Steuer.

25,48 € * 26,375 / 100 ≈ 6,72 €


* Genauere Informationen zum implementierten Algorithmus finden Sie in der Dokumentation im GitHub-Repository. Er deckt auch Fonds ab, bei denen eine Teilfreistellung von nur 15% bzw. 0% gilt, sowie die Jahre 2018 und 2019 und kann leicht erweitert werden.

Die implementierte Eingabe der Steuerfälle in einer Textdatei ist für Portfolios mit nur wenigen Fonds/ETF ausreichend. Größere Systeme werden wahrscheinlich mit Bildschirmmasken und Datenbanken arbeiten. Die eigentliche Routine bleibt – bis zur nächsten Gesetzesänderung – aber gleich.

Links

 

Update/Korrektur 25.02.2021:

  • Basiszins für 2020 und 2021 nachgetragen
  • Korrigiert: Der Sparerfreibetrag wird gegen die Bemessungsgrundlage aufgerechnet, nicht gegen die zu zahlende Steuer.

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